Zurichtung
Orthopädische Schuhzurichtungen
Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen am orthopädischen Maßschuh dienen dazu, den vorhandenen Schuh des Versicherten so zu gestalten, daß durch einzeln oder in Kombination vorgenommene Arbeiten Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden. Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Schuhzurichtungen lassen sich generell nicht festlegen. So ist der Lebensweise des Versicherten und den Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. Die Ersatzbeschaffung macht eine Einzelfallentscheidung notwendig. |
Möglichkeiten der Schuhzurichtung wären |